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| Der Schutzstreifen verläuft entlang der gesamten Rohrleitungen, und ist jeweils links und rechts der Leitung 5 Meter breit, somit insgesamt 10 Meter. Innerhalb des Schutzstreifens gilt absolutes Bauverbot sowie ein Pflanzverbot. Entlang der Pipeline sind in größeren Abständen Markierungspfähle (Marker) mit Hut angebracht. An diesen Pfählen befestigt ist eine Hinweistafel mit Angabe der | |||||||
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