Für die Sicherheit der Pipeline sorgenGesetze, Vorschriften |
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Gesetze, Vorschriften
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Die
Errichtung, Wartung und Überwachung der TAL-Anlagen
entspricht den strengen gesetzlichen Anforderungen der Länder Deutschland,
Österreich und Italien. Basierend auf diesen Vorschriften besitzt TAL Betriebsgenehmigungen für alle Anlagen, ausgestellt von den zuständigen Behörden des jeweiligen Bundeslandes. Diese Behörden benennen auch die Sachverständigen, denen die unabhängige Überwachung der Anlagen sowie die Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften obliegt. Die von den TAL-Pipelines durchlaufenen Grundstücke sind im Grundbuch mit einem Fernleitungsrecht belegt, damit auch Dritte - bei Einsichtnahme in das Grundbuch - Kenntnis über den Bestand unserer Pipelines erhalten.
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Geschultes Personal |
TAL selbst ist für Arbeiten an den Anlagen der Pipelines als Fachbetrieb anerkannt und setzt nur geschultes Personal sowohl für die laufenden Arbeiten als auch für den Bereitschaftsdienst ein. |
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Überwachung rund um die Uhr |
Rund um die Uhr ist die Betriebszentrale in Lenting bei Ingolstadt mit qualifiziertem Personal besetzt, welches aufgrund der Fernüberwachung den Zustand der Anlagen zu jeder Zeit beurteilen kann. Von dieser Betriebszentrale wird ebenfalls der ständig verfügbare Bereitschaftsdienst im erforderlichen Falle eingesetzt. |
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Verbote im Pipeline-
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Die Pipelines liegen in einem 10 m breiten Schutzstreifen mit einer Überdeckung der Rohrleitung/des Steuerkabels im Mittel von 0,8 bis 1,0 Meter. Innerhalb des Schutzstreifens gilt ein generelles
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Mitwirkung der Anrainer |
Trotz aller Maßnahmen, Gesetze, Vorschriften, Überwachungen etc. bleibt gerade die Einwirkung Dritter größtes Gefahrenpotential für Pipelineunfälle. Daher bitten wir um die Mithilfe der geschätzten Anrainer und um Beachtung folgender Maßnahmen im Bereich unserer Anlagen:
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