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Für die Sicherheit der Pipeline sorgen

Gesetze, Vorschriften
Geschultes Personal
Überwachung rund um die Uhr
Verbote im Pipelinebereich
Die Mitwirkung der Anrainer

Gesetze, Vorschriften

Paragraphen

Die Errichtung, Wartung und Überwachung der TAL-Anlagen entspricht den strengen gesetzlichen Anforderungen der Länder Deutschland, Österreich und Italien.
Neben der immer mehr vorschreitenden EU-Standardisierung unterliegt die Transalpine Oelleitung der länderspezifischen Gesetzgebung.
In Deutschland ist die Rohrfernleitung nach dem UVPG planfestgestellt. Insbesondere gelten die Rohrfernleitungsverordnung, die TRFL sowie das Wasserhaushaltsgesetz (WHG).In Österreich gilt das Rohrleitungsgesetz.

Basierend auf diesen Vorschriften besitzt TAL Betriebsgenehmigungen für alle Anlagen, ausgestellt von den zuständigen Behörden des jeweiligen Bundeslandes. Diese Behörden benennen auch die Sachverständigen, denen die unabhängige Überwachung der Anlagen sowie die Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften obliegt.

Die von den TAL-Pipelines durchlaufenen Grundstücke sind im Grundbuch mit einem Fernleitungsrecht belegt, damit auch Dritte - bei Einsichtnahme in das Grundbuch - Kenntnis über den Bestand unserer Pipelines erhalten.

 

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Geschultes Personal

TAL selbst ist für Arbeiten an den Anlagen der Pipelines als Fachbetrieb anerkannt und setzt nur geschultes Personal sowohl für die laufenden Arbeiten als auch für den Bereitschaftsdienst ein.

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Überwachung rund um die Uhr

Rund um die Uhr ist die Betriebszentrale in Lenting bei Ingolstadt mit qualifiziertem Personal besetzt, welches aufgrund der Fernüberwachung den Zustand der Anlagen zu jeder Zeit beurteilen kann. Von dieser Betriebszentrale wird ebenfalls der ständig verfügbare Bereitschaftsdienst im erforderlichen Falle eingesetzt.

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Verbote im Pipeline-
bereich

STOP

Die Pipelines liegen in einem 10 m breiten Schutzstreifen mit einer Überdeckung der Rohrleitung/des Steuerkabels im Mittel von 0,8 bis 1,0 Meter.

Innerhalb des Schutzstreifens gilt ein generelles

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Bauverbot und

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Pflanzverbot

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Mitwirkung der Anrainer

Trotz aller Maßnahmen, Gesetze, Vorschriften, Überwachungen etc. bleibt gerade die Einwirkung Dritter größtes Gefahrenpotential für Pipelineunfälle.

Daher bitten wir um die Mithilfe der geschätzten Anrainer und um Beachtung folgender Maßnahmen im Bereich unserer Anlagen:

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Die genaue Lage der Leitung kann nur und ausschließlich durch unser eigenes Personal vor Ort bestimmt werden. Die Markierungspfähle geben lediglich den ungefähren Verlauf an.

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Sollten im Nahbereich unserer Leitung Baumaßnahmen geplant werden, ersuchen wir zwecks genauer Ortung der Pipeline um umgehende Benachrichtigung. Bei privaten Baumaßnahmen entstehen dem Bauwerber durch unsere Arbeiten keine Kosten.

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Bei ungewöhnlich erscheinenden Vorgängen in Pipeline-Nähe ersuchen wir um umgehende Verständigung. Eventuell dadurch entstehende Kosten werden durch uns erstattet.

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